Zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung ist für jeden Abrechnungszeitraum[1] getrennt nach Einzugsstellen eine Beitragsabrechnung elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (Krankenkassen-Liste). Für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt diese Erfassung nach Mitgliedsnummern.[2] In der Krankenkassen-Liste müssen folgende Angaben enthalten sein:
- der Familienname, Vorname und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal,
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung,
- dem in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt mit Arbeitsstunden in der angewendeten Gefahrtarifstelle bis zum gültigen Höchstjahresarbeitsverdienst des zuständigen Unfallversicherungsträgers,
- der Beitragsgruppenschlüssel,
- die Sozialversicherungstage,
- den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit,
- der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, getrennt nach Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil nach Beitragsgruppen getrennt und summiert,
- die Summe der in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte mit Angabe der Arbeitsstunden getrennt je Gefahrtarifstelle und Anzahl der Versicherten,
- das gezahlte Kurzarbeitergeld, die hierauf entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen (diese sind zu summieren) und die hierauf entfallenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
- die beitragspflichtigen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge,
- die Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und die umlagepflichtigen Arbeitsentgelte sowie
- die Parameter zur Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld einschließlich der Differenzbeträge zwischen voraussichtlicher Beitragsschuld und der Entgeltabrechnung.
In der Krankenkassen-Liste sind Beschäftigte (Name, Vorname, ggf. betriebliches Ordnungsmerkmal) mit dem erzielten Arbeitsentgelt[3] gesondert zu erfassen, für die Beiträge nicht oder nach den Vorschriften des Übergangsbereichs[4] gezahlt werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen