Versorgungsbezüge (z. B. Werksrente, Beamtenpension) sind als solche zu bezeichnen. Ihr Zahlbetrag ist aufzuzeichnen (getrennt nach laufender Zahlung und Einmalzahlung), ebenso die zur zutreffenden Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erforderlichen Angaben; dies sind regelmäßig die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag sowie der Monat und das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge