BMF, Schreiben v. 4.3.2009, IV C 5 - S 2361/08/10003, BStBl I 2009, 450

Bezug: BMF-Schreiben vom 9.12.2008, IV C 5 – S 2361/08/10003/I A 5 – Vw 7430/04/0002 (BStBl 2008 I S. 1035)

1 Anlage

Mit Wirkung ab 1.1.2009 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert (Austauschseiten). Der Programmablaufplan berücksichtigt die ab 1.1.2009 geltenden Tarifänderungen durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht [ESt-Kartei NW § 39b].

 

Anlage

Austauschseiten zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2009

 

Normenkette

EStG § 39b Abs. 8

 

Fundstellen

BStBl I, 2009, 450

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