War im Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten und hat der Arbeitgeber auch keine Lohnsteuer übernommen, so besteht der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung in der Mitteilung dieser Tatsache. Dies geschieht durch die Eintragung der Zahl Null in den Kennzahlen 42, 41, 44, 48 und 83 der Anmeldung, sog. Nullmeldung.

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