Die im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstattete Lohnsteuer ist im Lohnkonto gesondert auszuweisen.[1]

In die Lohnsteuerbescheinigung sind dagegen nur die Steuerabzugsbeträge aufzunehmen, die sich nach Verrechnung der erhobenen Lohnsteuer mit der im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs erstatteten Lohnsteuer ergeben.

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