Kurzbeschreibung

Rückwirkend zum 1.1.2024 gilt ein neuer Lohnsteuertarif, der spätestens ab April 2024 angewendet werden muss. Durch die Korrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2024 kann es bei Arbeitnehmern mit mehreren Kindern zu Steuernachzahlungen kommen. Dieses Schreiben dient als Formulierungshilfe, um die Arbeitnehmer über den Grund der Nachzahlung zu informieren.

Mitarbeiterinformationen zu möglichen Nachzahlungen bei der Korrektur der Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass rückwirkend zum 1.1.2024 ein neuer Lohnsteuertarif gilt. Mit der April-Abrechnung kann es bei Arbeitnehmern mit mehreren Kindern zu Korrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2024 kommen. Damit Sie dies nachvollziehen können, erläutern wir Ihnen im Folgenden die Gründe der Steuernachzahlungen:

Seit Juli 2023 bestimmt sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung nach der Kinderzahl. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. bis zum 5. Kind mit einem Beitragsabschlag i. H. v. 0,25 Prozentpunkten für jedes Kind entlastet. Dadurch sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung und die betroffenen Arbeitnehmer zahlen insgesamt weniger Sozialversicherungsbeiträge.

Die Sozialversicherungsbeiträge wirken sich teilweise auf die Lohnsteuer aus. Sie mindern als "Vorsorgepauschale" die zu zahlende Lohnsteuer. Der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung führt zu einer geringeren Vorsorgepauschale, weil insgesamt weniger Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dadurch erhöht sich die zu zahlende Lohnsteuer.

Im bisherigen Lohnsteuertarif waren die Beitragsabschläge noch nicht berücksichtigt. Im neu veröffentlichten Lohnsteuertarif für 2024 wurden diese mit Wirkung ab dem 1.1.2024 eingearbeitet.

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