In allen Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 Angaben zur Art der Besteuerung aufzunehmen. Anzugeben sind
- die Steuernummer des Arbeitgebers,
- die Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten und
- die Art der Besteuerung mittels Kennzeichen.
Zur Art der Besteuerung sind folgende Kennzeichen zu verwenden:
- 1 = Pauschalsteuer in Höhe von 2 %
- 2 = alle anderen Möglichkeiten der Besteuerung
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