Ab Januar 2022 sind Steuerdaten für 450-Euro-Minijobs zu melden
450-Euro-Minijobs sind steuerpflichtig. Bei dieser Beschäftigungsform kann die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Minijobbers (Steuerklassen) erhoben werden. Der Arbeitgeber legt fest, ob die Lohnsteuer pauschal an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt wird. Um der Minijob-Zentrale zu ermöglichen, bei Unstimmigkeiten zielgerichtete Prüfhinweise an die Finanzverwaltung übermitteln zu können, hat der Gesetzgeber beschlossen, Entgeltmeldungen um Steuerdaten zu ergänzen.
Welche Aufgabe hat die Minijob-Zentrale?
Die Minijob-Zentrale ist die zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs in Deutschland. Sie zieht neben den Abgaben zur Sozialversicherung (Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen und Insolvenzgeldumlage) auch die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent für 450-Euro-Minijobs ein. Damit ist die Minijob-Zentrale zugleich auch Steuerbehörde. Als solche hat sie grundsätzlich auch zu prüfen, ob die Steuern für die 450-Euro-Minijobber korrekt und in voller Höhe gezahlt werden.
Neuer Datenbaustein im Meldeverfahren
Die Meldungen zur Sozialversicherung beinhalten zukünftig den "Datenbaustein Steuerdaten (DBST)". Er ist bei allen Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte vorgesehen und beinhaltet
- die Steuernummer des Arbeitgebers,
- die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO) des Beschäftigten (Steuer-ID) und
- die Kennzeichnung der Art der Besteuerung.
Beachte: Bei Beschäftigungsverhältnissen, die über den 31. Dezember 2021 andauern, sind die Steuerdaten bereits in der Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2021 zu übermitteln.
Definition der Art der Besteuerung
Die Art der Besteuerung wird durch zwei Ziffern gekennzeichnet. Die Ziffer 1 bezeichnet die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent, von der die Arbeitgeber überwiegend Gebrauch machen. Die Ziffer 0 hingegen gilt für alle verbleibenden Möglichkeiten (insbesondere individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder keine Steuern).
Wie kommen Arbeitgeber an die Steuer-ID des Minijobbers?
Minijobber müssen ihrem Arbeitgeber die Steuer-ID mitteilen. Arbeitnehmende finden die Steuer-ID
- auf der jährlichen Steuerbescheinigung,
- auf dem letzten Steuerbescheid oder der letzten Steuererklärung,
- auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), welches sie bei der erstmaligen Vergabe der Steuer-ID erhalten haben, oder
- in dem Schreiben des Finanzamts aus Oktober/November 2011 mit der Information über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Arbeitnehmende, die ihre Steuer-ID nicht vorliegen haben beziehungsweise nicht finden, können auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt ) eine erneute Mitteilung der Steuer-ID anfordern.
Erhalten alle Minijobber eine Steuer-ID?
Das BZSt informiert, dass jeder Person, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, eine Steuer-ID zugeteilt wird. Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine Steuer-ID. Und doch kann es Ausnahmen geben. Das gilt zum Beispiel für Personen aus dem Ausland, die sich nur kurz in Deutschland aufhalten. Alle Fragen rund um die Steuer-ID beantwortet das BZSt auf seiner Internetseite.
Kann die Meldung zur Sozialversicherung auch ohne Steuer-ID übermittelt werden?
In der Erläuterung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Datenbaustein DBST – Steuerdaten findet sich hierzu folgende Aussage: "Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ist zwingend; Ausnahme ist, sofern die Steuerverwaltung keine Steuer-Identifikationsnummer vergeben hat." Insofern können Entgeltmeldungen grundsätzlich auch ohne Angabe der Steuer-ID erfolgen.
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