Bei der Berechnung der Lohngrenzen sind alle steuerpflichtigen Einnahmen aus dem vorliegenden Dienstverhältnis anzusetzen.

Außer Betracht bleiben

  • steuerfreie Einnahmen (z. B. Trinkgelder) und
  • steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, falls sie mit 15 % pauschal besteuert werden.

Durchschnittliche Tageslohngrenze

Maßgebend für die Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitslohngrenze pro Arbeitstag ist die Beschäftigungsdauer vom Beginn bis zum Ende der Tätigkeit. Dazu gehören auch solche Zeiträume, in denen der Arbeitslohn wegen Urlaub, Krankheit oder gesetzlicher Feiertage fortgezahlt wird. Die Grenze ist angelehnt an den gesetzlichen Mindestlohn für einen 8-stündigen Arbeitstag.

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