Weiter muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausgestaltung der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Mitarbeitern beachtet wird. Andernfalls können Ansprüche von weniger oder nicht begünstigten Arbeitnehmergruppen entstehen. Derartige Fehler führen ggf. zu erheblichen Mehrkosten, zusätzlich ergeben sie nicht die gewünschten Effekte im Rahmen einer etwaigen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei kann das Budget an eine bestandene Probezeit geknüpft werden, nicht jedoch an Teilzeitaspekte oder diskriminierende Merkmale nach dem AGG.

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