Weiterhin können Umsatzprovisionen als Vergütungsanreiz für Arbeitnehmer eingesetzt werden. Diese bieten vor allem im Einkaufsbereich großes Potenzial. Sofern Arbeitnehmer die Handelspartner, Zulieferer oder Spediteure im Rahmen ihrer Zuständigkeit auswählen dürfen, kann diese Auswahl durch finanzielle Anreize beeinflusst werden. Im Zuge der Nachhaltigkeitsstrategie kann der Arbeitgeber bestimmte ESG-Kriterien vorgeben, welche die Vertragspartner einhalten sollen. So z. B. Spediteure, die nur elektrifizierte Fahrzeuge einsetzen, Zulieferer, die ihren Strom nur aus nachhaltigen Energiequellen beziehen oder Hersteller, die sich an gewisse Arbeitsbedingungen halten (keine Kinderarbeit, Mindestlohn, Pause und Ruhezeiten). Gewinnen und/oder beauftragen Arbeitnehmer diesen Standards entsprechende (neue) Vertragspartner, kann z. B. von dem aus diesen Aufträgen generierten Umsatz eine Provision an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Ebenso ist es jeweils denkbar, einen Fixbetrag auszuloben.

 
Praxis-Beispiel

Formulierungsvorschlag einer Umsatzprovisionsvereinbarung

"Sofern der Arbeitnehmer im Rahmen der Auftragsvergabe für das Projekt XY nur Vertragspartner auswählt, welche den internen Richtlinien (zur nachhaltigen Lieferkette / zu den ESG-Standards bei Vertragspartnern) entsprechen, erhält dieser 0,5 % des Umsatzes, welcher durch Projekt XY erzielt wurde."

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge