Die CSRD[1] und der Referentenentwurf des BMJ[2] verweisen in Bezug auf die inhaltliche Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichte auf die umfangreichen Regelwerke der Kommission.[3] Zur Konkretisierung der Berichtspflichten hat die Kommission inzwischen mehrere Standards erlassen.[4] Diese sog. "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) gliedern sich in 12 Teile (Anlage – Annex 1).[5] Die wesentlichen Begriffe werden in einem Glossar definiert (Anlage – Annex 2).[6]
Innerhalb der Standards wird zwischen 3 Kategorien unterschieden:
- Die generellen Standards enthalten allgemeine Vorgaben zu Darstellung und Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts.[7]
- Die themenbezogenen Standards konkretisieren die allgemeinen Angaben in Bezug auf ein Nachhaltigkeitsthema.[8]
- Die (noch nicht erlassenen) sektorbezogenen Standards sind multi-thematisch und konkretisieren die allgemeinen Angaben um die Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf einen Wirtschaftszweig oder -sektor.[9]
In den Standards gibt es grundsätzlich 4 Arten von Angaben:[10]
- Governance,
- Strategie,
- Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie
- Parameter und Ziele
Die Standards unterscheiden außerdem zwischen 3 Zeithorizonten:[11]
- Kurzfristig = Berichtszeitraum
- Mittelfristig = Berichtszeitraum + 5 Jahre
- Langfristig = Berichtszeitraum + mehr als 5 Jahre
Die Unternehmen können von den zeitlichen Vorgaben abweichen.[12]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen