Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1]
- Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen
- Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und zum Umgang mit Risiken und Chancen ergriffen wurden
- Eigenschaften, Art und Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen, die mit Auswirkungen auf die eigene Belegschaft oder mit der Abhängigkeit von der eigenen Belegschaft verbunden sind
- Finanzielle Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus Auswirkungen auf die eigene Belegschaft oder aus Abhängigkeiten von der eigenen Belegschaft ergeben
Dabei müssen folgende Faktoren oder Aspekte berücksichtigt werden (ESRS S1, 2):
- Arbeitsbedingungen: Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheit und Sicherheit
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Gleichstellung, Schulungen, Inklusion, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, Vielfalt sowie
- Sonstige arbeitsbezogene Rechte: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessen Unterbringung, Privatsphäre
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