Kurzbeschreibung

Dieses Muster dient der freiwilligen Bestellung eines Mitarbeiters zum Nachhaltigkeitsbeauftragten.

Vorbemerkung

In den letzten Jahren rückte das Thema Nachhaltigkeit immer stärker in den Fokus. Das Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility ("gesellschaftliche Unternehmensverantwortung") umfasst das nachhaltige Wirtschaften eines Unternehmens mit einer mittel-/langfristigen Perspektive. Im Bereich Nachhaltigkeit gibt es sowohl zahlreiche gesetzliche Regelungen, aber auch eine freiwillige Übererfüllung wird von immer mehr Unternehmen gewünscht. Beispielsweise treffen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder zukünftig auch durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) viele Unternehmen eine Vielzahl von Sorgfalts- und Berichtspflichten im Bereich nachhaltigen Wirtschaftens. Dabei werden Pflichten aus dem Bereich Nachhaltigkeit etwa durch Betriebsvereinbarungen an bestimmte Funktionen im Unternehmen übertragen.

Diese Pflichten sind nicht einmalig, sondern fortlaufend oder wiederkehrend, weshalb vielfach Abteilungen für das Thema Nachhaltigkeit eingerichtet oder auch Nachhaltigkeitsbeauftragte bestellt werden. Eine Bestellung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann jedoch einem Beauftragten weitergehende Befugnisse und eine bedeutendere Stellung gegenüber anderen Abteilungen des Unternehmens einräumen. Die Unternehmen sind frei darin, eine entsprechende Position nach ihren eigenen Vorstellungen zu schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass die Aufgaben und Befugnisse so konkret wie möglich beschrieben und an die jeweilige Unternehmensorganisation angepasst werden.

Bestellungsurkunde zum Nachhaltigkeitsbeauftragten


Herr/Frau [Name]

[Adresse]


[Firma]

[Adresse]


[Anrede],

hiermit werden Sie durch die Geschäftsführung[1] der ...... [Firma] mit Wirkung vom ...... [Datum] zum Nachhaltigkeitsbeauftragten ernannt. Als Nachhaltigkeitsbeauftragter sind Sie verpflichtet, das Unternehmen auf rechtliche Vorgaben zum nachhaltigen Wirtschaften hinzuweisen und wirken auch darüber hinaus auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens hin.

I. Aufgabe

Ihnen obliegen sämtliche Aufgaben im Rahmen eines Nachhaltigkeitsmanagements. Insofern haben Sie eine Kontrollfunktion, eine Aufklärungsfunktion und eine Innovationsfunktion. Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere[2]:

  • Beratung der Geschäftsführung im Hinblick auf rechtliche Vorgaben zum nachhaltigen Wirtschaften
  • Beratung der Geschäftsführung in allen Angelegenheiten ethischen und nachhaltigen Wirtschaftens, die für das Unternehmen bedeutsam sein können.
  • Erstellung eines "Rechenschaftsberichts des Nachhaltigkeitsbeauftragten". In diesem Bericht sind insbesondere diejenigen Gegenstände herauszustellen, die trotz Ihrer Intervention noch nicht als hinreichend nachhaltig umgesetzt beschrieben werden müssen.
  • Unterstützung der Finanzabteilung bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
  • [...]

Die Durchführung Ihrer Aufgaben ist regelmäßig und kontinuierlich zu dokumentieren.

II. Befugnisse

Um die vorgenannten Aufgaben effektiv gewährleisten zu können, stehen Ihnen insbesondere die folgenden Befugnisse zu[3]:

  • [...]

III. Zeitlicher Umfang und Fortbildung

Die Geschäftsführung sichert Ihnen den zur Erfüllung Ihrer Aufgaben notwendigen zeitlichen Freiraum und ihre Unterstützung zu.

Sie sind verpflichtet, sich über den aktuellen Inhalt der für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Rechtsvorschriften zu informieren und informiert zu halten (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien etc.). Das Unternehmen stellt dabei sicher, dass Sie sich das notwendige Wissen aneignen können, z. B. durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.

IV. Widerruf

Diese Bestellung kann jederzeit durch die Geschäftsführung widerrufen werden.


Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Tätigkeit viel Erfolg.

................................. .................................
[Geschäftsführung] [Beauftragte Person]
[1] Eine Bestellung durch die Geschäftsführung ist nicht zwingend notwendig, verleiht einem Beauftragten aber eine besondere Stellung im Unternehmen.
[2] Dieser Katalog an Aufgaben kann frei definiert werden und ist daher nur als Anregung gedacht.
[3] Hier können Befugnisse, wie beispielsweise Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern oder Einsichtsrechte, eingeräumt werden. Auch dies kann ein Unternehmen frei bestimmen.

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