Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber Bruttolohn. Er kann sich aber gegenüber dem Arbeitnehmer auch verpflichten, die an sich vom Arbeitnehmer zu tragende Lohn- und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge seinerseits zu tragen. Dann steht dem Arbeitnehmer der vereinbarte Betrag ungeschmälert zu.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge