Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bewusst eine Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben, kann dies bei Vorsatz als illegales Beschäftigungsverhältnis und damit als fiktive Nettolohnvereinbarung gewertet werden. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall sämtliche Steuern und Sozialabgaben zu tragen, sofern die Hinterziehung bekannt wird.[1]

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