Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede zwischen den Parteien eines Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen, nach der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzliches Arbeitsentgelt[1] zuwendet. Die Zuwendung erfolgt dadurch, dass er auch die Lohnsteuer bzw. die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge trägt.

Wegen der Außergewöhnlichkeit einer Nettolohnvereinbarung und ihrer Folgen ist der Abschluss einer allgemeinen Nettolohnvereinbarung klar und einwandfrei festzustellen.

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