Nachdem die Belastungen ermittelt wurden, zielt die Beurteilung der psychischen Belastungen darauf ab, einzuschätzen, ob Maßnahmen erforderlich sind und wenn ja, welche und in welchem Ausmaß und Rahmen. Für viele Belastungsfaktoren gibt es keine spezifischen rechtlichen Festsetzungen. Grundsätzlich muss die Beurteilung der psychischen Belastungen sachlich begründet und die Vorgehensweise vor allem nachvollziehbar sein. Zur Beurteilung können folgende Verfahrensweisen genutzt und mit ihrer Hilfe ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt werden:

  • Nutzung von Instrumenten, die Kriterien oder "Schwellenwerte" für gesundheitlich relevante Ausprägungen der erfassten psychischen Belastungen enthalten,
  • Nutzung von empirischen Vergleichswerten,
  • Beurteilung im Workshop.

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