Sachverhalt
Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.1.2024 ein E-Bike mit einer Elektromotorunterstützung bis 45 km/h sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km). Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.599,99 EUR.
Der Arbeitnehmer (Stkl. III, kinderlos, konfessionslos) verzichtet unter Änderung seines Arbeitsvertrags auf 70 EUR seines Monatsgehalts von 4.000 EUR. Außerdem zahlt der Arbeitnehmer die monatlichen Versicherungsbeiträge i. H. v. 9,98 EUR. Sein individueller Krankenkassen-Zusatzbeitrag beläuft sich auf 1,6 %.
Wie hoch ist der monatliche geldwerte Vorteil und welche Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge fallen an?
Ergebnis
Die Überlassung führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Eine Steuerbefreiung kommt nicht in Betracht, da das Elektrofahrrad einerseits verkehrsrechtlich als Kfz einzuordnen ist und andererseits die Überlassung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Auch die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR findet keine Anwendung, weil der Sachbezug nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt nach den für die Überlassung von Kfz geltenden Grundsätzen (inkl. Steuerbegünstigungen für Elektrofahrzeuge). Aufgrund dessen sind die geldwerten Vorteile aus der privaten Nutzung und der Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte jeweils unter gesonderter Anwendung der sog. Listenpreismethode zu ermitteln. Der geldwerte Vorteil umfasst m. E. nicht nur das Zurverfügungstellen des Fahrrads, sondern auch die Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten, wie z. B. die Versicherungsprämie und ermittelt sich wie folgt:
UVP |
3.599,99 EUR |
Davon 1/4 |
899,99 EUR |
Betrag auf auf volle 100 EUR abgerundet |
800,00 EUR |
Geldwerter Vorteil der privaten Nutzung (800 EUR x 1 %) |
8,00 EUR |
Zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (80000 EUR x 0,03 %) |
+ 0,24 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt |
8,24 EUR |
Die Lohnabrechnung ab Juli 2024 stellt sich wie folgt dar:
Bruttoarbeitslohn |
4.000,00 EUR |
Gehaltsumwandlung |
- 70,00 EUR |
Geldwerter Vorteil für das S-Pedelec |
+ 8,24 EUR |
Steuer- und SV-Brutto |
3.938,24 EUR |
Lohnsteuer (Stkl. III, keine Kinder) |
- 227,50 EUR |
Krankenversicherung |
- 319,00 EUR |
Pflegeversicherung |
- 90,58 EUR |
Rentenversicherung |
- 366,26 EUR |
Arbeitslosenversicherung |
- 51,20 EUR |
Nettoarbeitslohn |
2.883,70 EUR |
Geldwerter Vorteil für das S-Pedelec |
- 8,24 EUR |
Auszahlungsbetrag |
2.875,46 EUR |