Sachverhalt
Ein Arbeitgeber mit 400 Mitarbeitern möchte den Arbeitnehmern ein Deutschlandticket zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen.
Wie kann das Deutschlandticket für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte möglichst steuergünstig behandelt werden und welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?
Ergebnis
Die zusätzliche Gestellung von Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form eines Jobtickets bleibt steuerfrei. Aus der Steuerbefreiung folgt auch die Sozialversicherungsfreiheit. Eine private Nutzungsmöglichkeit im Nahverkehr ist unschädlich.
Weil mit dem Deutschlandticket keine Nutzung von Fernverkehrszügen möglich ist, gilt es als Nahverkehrsticket und kann steuerfrei gewährt werden. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % Zuschuss gewährt, sinkt der Preis auch im Jahr 2025 um 5 % auf 55,10 EUR. Das gilt natürlich auch bei voller Übernahme durch den Arbeitgeber.
Der steuerfrei belassene Vorteil ist in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 einzutragen. Die Vorteile werden in der Steuererklärung auf die beim Arbeitnehmer evtl. abzugsfähigen Kosten (Entfernungspauschale) angerechnet.
Die Höhe der geldwerten Vorteile ist gemäß H 8.1 (1-4) LStH "Deutschland-Ticket" ab 2025 unter Berücksichtigung des Rabatts wie folgt zu ermitteln:
Preis für das Deutschlandticket |
58,00 EUR |
Abzgl. Arbeitgeber-Nachlass 5 % (kein Arbeitslohn) |
- 2,90 EUR |
Differenz |
55,10 EUR |
Davon 96 % (= geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Überlassung) |
52,89 EUR |