Sachverhalt

Vertraglich vereinbart sind 10 EUR pro Stunde bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 160 Stunden/Monat sowie ein Weihnachtsgeld in Höhe einer halben Monatsvergütung, zahlbar jeweils 1/12 pro Monat.

Ergebnis

Ein anteilig auf den Monat aufgeteiltes so genanntes Weihnachtsgeld dürfte in der Regel seinen Gratifikationscharakter verloren haben und im Zweifel auf den Mindestlohn anrechenbar sein. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus.

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