Überblick

Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einzelne Dokumente und Informationen für eine gewisse Dauer aufzubewahren. Entsprechende Aufbewahrungspflichten können sich aus Gesetz, Satzung, Tarif- oder Individualvertrag ergeben. Sinn und Zweck ist in erster Linie die Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden.

Neben steuer- und sozialrechtlichen Aufbewahrungspflichten, wie zum Beispiel für Lohnunterlagen, bestehen weitere arbeitsrechtliche Aufbewahrungspflichten. Im Folgenden sollen dazu einige Praxis-Beispiele dargestellt werden.

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