Durch die Änderungen im Nachweisgesetz werden Nachweispflichten erweitert und weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen geschaffen. So müssen als wesentliche Arbeitsbedingungen – die erheblich erweitert wurden – z. B. auch das Enddatum oder die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses festgehalten werden. Außerdem ist der Arbeitgeber künftig verpflichtet, eine vereinbarte Probezeit zu dokumentieren.

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