Muss der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Leistungen zurückzahlen und erfolgt die Rückzahlung über den Arbeitgeber, so wird auf Antrag ein negativer Progressionsvorbehalt vom Finanzamt durchgeführt. Dadurch mindert sich in aller Regel die Steuerbelastung in dem Kalenderjahr, in dem die Rückzahlung geleistet wird.

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