Provisionen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, gehören i. d. R. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Das gilt auch für
- Verkaufs- und Vermittlungsprovisionen an Arbeitnehmer, die nicht hauptberuflich als Verkäufer tätig sind (z. B. im Bank- und Versicherungsgewerbe), sowie
- Provisionen, die Reisebüros von Versicherungsgesellschaften erhalten und an ihre Arbeitnehmer weitergeben, z. B. für die von diesen vermittelten Gepäck- oder Unfallversicherungen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen