Provisionen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, gehören i. d. R. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Das gilt auch für

  • Verkaufs- und Vermittlungsprovisionen an Arbeitnehmer, die nicht hauptberuflich als Verkäufer tätig sind (z. B. im Bank- und Versicherungsgewerbe), sowie
  • Provisionen, die Reisebüros von Versicherungsgesellschaften erhalten und an ihre Arbeitnehmer weitergeben, z. B. für die von diesen vermittelten Gepäck- oder Unfallversicherungen.

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