Zu den Arbeitsmitteln zählen insbesondere Werkzeuge, Maschinen, Anlagen, Software, Roboter, künstliche Intelligenz. Bei der Gestaltung der Arbeitsmittel geht es um die Verfügbarkeit, die Angemessenheit, die Verständlichkeit, die Bedienbarkeit und die Sicherheit bei deren Einsatz. Auch die Belastung durch die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gehört zu den Aspekten, die bei einer Gefährdungsbeurteilung beachtet werden müssen.

Nach den Empfehlungen der GDA sind Arbeitsmittel gut gestaltet, wenn:

  • sie ergonomisch konstruiert sind,
  • sie nützlich und bedienbar sind und auch wirksam eingesetzt werden können,
  • sie auch ungünstigen Bedingungen sicher eingesetzt werden können, das heißt z. B., dass Sicherheitsvorkehrungen nicht abgeschaltet werden können,
  • auch die psychische Belastung berücksichtigt wird, die von der Verwendung der Arbeitsmittel ausgeht (das kann z. B. die Informationsverarbeitung oder die zur Verfügung stehende Zeit sein),
  • sie auch durch unterschiedliche Nutzer verwendet oder angepasst werden können, z. B. Barrierefreiheit oder alternsgerechte Gestaltung,
  • persönliche Schutzausrüstung sicher vor Gefährdungen schützt und nicht unnötig beeinträchtigt.

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