Die Förderung mit Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten in Transfergesellschaften haben zwar gemein, dass ihnen ein kollektiver Ansatz zugrunde liegt, da beide Förderungen grundsätzlich kollektivvertragliche Vereinbarungen fordern. Die Zielsetzung ist aber unterschiedlich. Während das Qualifizierungsgeld auf die Erhaltung der Arbeitsplätze im Betrieb zielt, setzt die Weiterbildungsförderung nach § 111a SGB III einen dauerhaften Arbeitsausfall und die Überführung der von einer Betriebsänderung betroffenen Beschäftigten im Rahmen eines 3-seitigen Vertrags vom personalabgebenden Betrieb auf die Transfergesellschaft voraus. Ziel ist durch die Betreuung und Qualifizierung in der Transfergesellschaft eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen (Job-to-Job-Ansatz).[1]

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