Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Qualifizierungsgeld, Verfahren und Berechnung / FAQ zu Verfahren und Berechnung

Kai Nehring
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
1. Was ist das Qualifizierungsgeld?

Qualifizierungsgeld ist ein neues Weiterbildungsinstrument im Rahmen betrieblicher Transformationsprozesse. Das Qualifizierungsgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert und dient der Deckung des Lebensunterhalts der Teilnehmer für die Dauer der Teilnahme an einer Weiterbildung. Der Arbeitgeber übernimmt alle sonstigen Kosten der Weiterbildung, insbesondere die Qualifizierungskosten.

Die Voraussetzungen für die Gewährung sowie die Höhe und Bemessung des Qualifizierungsgeldes sind in §§ 82a, 82b und 82c SGB III geregelt.
2. Welche Zielgruppe hat das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld steht Beschäftigten aller Branchen zur Verfügung. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Betriebe und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigungsperspektive bei ihrem Arbeitgeber ermöglichen kann.
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn die folgenden Grundvoraussetzungen gegeben sind:

  • Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen,
  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen,
  • Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
  • Träger der Maßnahme ist für die Förderung zugelassen,
  • Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern und darf die maximale Dauer einer Vollzeitmaßnahme von 3,5 Jahren nicht überschreiten.
4. Welche Weiterbildungen werden durch die Zahlung von Qualifizierungsgeld gefördert?

Es gibt keine Beschränkung bei den Weiterbildung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Stufenweise Wiedereingliederung / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber
    10
  • Chile / Sozialversicherung
    5
  • Vollmacht / 2 Prozessvollmacht
    3
  • Arbeitszeitkonto / 4.4 Verpflichtender Abbau bei Kurzarbeit
    2
  • Betriebsnachfolge / 1 Haftung für rückständige Beiträge
    2
  • Stufenweise Wiedereingliederung / 1.3 Urlaub
    2
  • Umlageverfahren bei Krankheit / 7.1 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt
    2
  • Abschlagszahlung / Arbeitsrecht
    1
  • Altersteilzeit / 4.6 Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung
    1
  • Arbeitnehmerhaftung / Arbeitsrecht
    1
  • Arbeitszeitkonto / 4 Wertguthabenkonto
    1
  • AT-Angestellte / Arbeitsrecht
    1
  • Ausgleichsquittung / 1 Erfassbare Ansprüche
    1
  • Ausschlussfristen / Arbeitsrecht
    1
  • Befreiung von der Versicherungspflicht / 1.3 Erwerbstätigkeit während der Elternzeit
    1
  • Belgien / Sozialversicherung
    1
  • Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")
    1
  • Betriebliche Altersversorgung / Sozialversicherung
    1
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    1
  • Betriebsversammlung / 5 Teilnahme- und Zutrittsrecht von Koalitionsmitgliedern
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Weiterbildung: Qualifizierungsgeld: Bürokratiemonster oder Geldsegen?
Goldregen
Bild: Max Slobodda

Um der Wirtschaft und den Arbeitnehmenden einen gleitenden Übergang zu erleichtern und einem Arbeitsplatzverlust vorzu­beugen, hat der Gesetzgeber das Qualifizierungsgeld geschaffen. Es soll den Arbeitgebern ermöglichen, Arbeitnehmende für die Anforderungen der zu­künftigen Arbeitswelt umzuschulen, um diese möglichst in demselben Unternehmen zukunftssicher weiterbeschäftigen zu können.


Kolumne Entgelt: Hält das Qualifizierungsgeld, was es verspricht?
Junger Mann vor Flipchart - Weiterbildung, Fortbildung, Seminar
Bild: Getty Images

Das ab April 2024 verfügbare Qualifizierungsgeld soll Unternehmen beim Strukturwandel unterstützen. Ob diese Maßnahme tatsächlich einen großen Beitrag leisten wird, zweifelt Christiane Droste-Klempp in ihrer Kolumne an.


Krankenversicherung: Auswirkung des Qualifizierungsgeldes auf Geldleistungen der GKV
Schwangere auf Sofa
Bild: Pixabay

Ab dem 1.4.2024 können Arbeitnehmende während einer Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme Qualifizierungsgeld erhalten. Es soll ihr entgangenes Arbeitsentgelt ersetzen. Wie sich eine Krankheit, eine Erkrankung des Kindes oder der Mutterschutz während dieser Zeit auswirkt, erfahren Sie hier.


Haufe Shop: C-Level
C-Level
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch weist Ihnen den Weg ins Topmanagement. Es unterstützt Sie in allen Phasen des Aufstiegs und zeigt, wie Sie auf der Karriereleiter oben bleiben. Besonders aufschlussreich: Was sich hinter den Kulissen abspielt und wie man darauf reagiert.


Qualifizierungsgeld, Verfahren und Berechnung
Qualifizierungsgeld, Verfahren und Berechnung

Kurzbeschreibung Mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes zum 1.4.2024 durch das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" entstehen gerade am Anfang bei der Umsetzung im Betrieb viele Fragen. Wir haben hier die häufigsten Fragen von ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren