Begriff

Die Raumakustik ist ein Gebiet der Akustik, das sich mit der Auswirkung der baulichen Gegebenheiten eines Raumes auf die in ihm stattfindenden Schallereignisse beschäftigt. Ziel der Raumakustik ist es, einen Raum optimal auf seinen Bestimmungszweck abzustimmen. So benötigen Räume, in denen vor allem Sprache übertragen werden soll, z. B. Vortragsräume oder Klassenzimmer, aber auch Büroräume eine eher kurze Nachhallzeit von 0,5–1 Sekunde. Im Büro kommt der Raumakustik eine besondere Bedeutung zu, da die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter im Spannungsfeld Kommunikation/Konzentration direkt vom akustischen Komfort, also der Eignung für die spezifischen Büroaufgaben abhängt. Die bekannteste Kenngröße der Raumakustik ist die Nachhallzeit als die Zeitspanne, in der der Schalldruckpegel eines Schallereignisses in einem Raum um 60 dB, also auf den tausendsten Teil des Anfangsschalldrucks abgenommen hat.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Vorschriften sind Anhang 3.7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die ASR A3.7 "Lärm" und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Darüber hinaus sind folgende Normen relevant:

  • DIN EN ISO 9921:2004–02 "Ergonomie; Beurteilung der Sprachkommunikation Teil 6 Leitsätze an die Arbeitsumgebung"
  • DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"
  • VDI 2569 "Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros"

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