Erhält ein Altersrentner nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, hat jeder Arbeitgeber den ermittelten Altersentlastungsbetrag in voller Höhe anzusetzen. Der Arbeitslohn eines weiteren Dienstverhältnisses wird nicht berücksichtigt.

Hierdurch kann sich im Vergleich zum tatsächlich zu berücksichtigenden Altersentlastungsbetrag insgesamt ein höherer Jahresbetrag ergeben. Deshalb ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn er mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig ausübt.[1] Im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung wird ein ggf. zu hoch berücksichtigter Altersentlastungsbetrag ausgeglichen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge