Zusammenfassung
Körperliche Belastungen, wie schweres Heben und Tragen, aber auch bewegungsarme Tätigkeiten, wie sie z. B. an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen anzutreffen sind, führen häufig zu Beschwerden des Muskel-Skelettsystems. Oft ist es allerdings trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht möglich, die Belastungen für das Muskel-Skelett-System auf ein optimales Maß zu reduzieren. Von daher ist es wichtig, auch die Beschäftigten dazu zu befähigen, ihren Rücken und ihre Gelenke bei belastenden Tätigkeiten gesund zu erhalten. Um sich den ergonomischen Anforderungen entsprechend am Arbeitsplatz verhalten zu können, werden Verhaltensempfehlungen zu Themen, wie Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, Bildschirm- und Büroarbeitsplätze sowie Arbeiten in Stehberufen gegeben.
1 Verhältnis- und Verhaltensprävention
Mit dem Arbeitsschutzgesetz hat der Gesetzgeber alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, für ihre Beschäftigten die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Wurden nun im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erhöhte oder zu hohe Belastungen ermittelt, sollten auch geeignete Maßnahmen zur Prävention getroffen werden.
Hierzu steht den Unternehmen eine umfassende Auswahl geeigneter Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Vom Grundsatz her wird diesbezüglich zwischen Maßnahmen der Verhältnisprävention und Maßnahmen der Verhaltensprävention unterschieden. Die Verhältnisprävention befasst sich mit der Optimierung der technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen, während sich die Verhaltensprävention auf das personenbezogene, gesundheitsförderliche Verhalten der Beschäftigten bezieht. Zur Optimierung des Interventionserfolgs sollten in der betrieblichen Praxis jedoch beide Ansätze miteinander kombiniert werden.
Eine weitere Klassifizierung präventiver Maßnahmen wird durch das sog. "TOP-Prinzip" vorgenommen. Nach diesem Prinzip werden folgende Kategorien unterschieden:
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Personenbezogene Maßnahmen
Dabei sollten technische Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen haben (Verhalten folgt Verhältnissen). Oft ist es jedoch trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht möglich, die Belastungen für das Muskel-Skelett-System und dabei insbesondere für den Rücken vollständig zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Beschäftigten wissen, wie sie ihren Rücken bei belastenden Tätigkeiten gesund erhalten können. Dabei kann ein rückengerechtes Verhalten die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit zwar nicht ersetzen, aber sicherlich maßgeblich unterstützen.
2 Heben und Tragen
Das Heben und Tragen von Lasten (insbesondere schwerer Lasten) zählt zu den Belastungsarten, auf die der menschliche Körper gewöhnlich nur unzureichend vorbereitet ist. Dementsprechend können Hebe- und Tragearbeiten auch zu vorzeitigen Abnutzungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparates führen, die sich wiederum in Form von Rückenbeschwerden äußern können. Aus diesem Grund hat die EU eine Richtlinie zur manuellen Handhabung von Lasten erlassen, deren Inhalt in Form der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) auch Eingang in die deutschen Rechtsverordnungen gefunden hat.
Um Funktionsstörungen und berufsbezogenen Erkrankungen vorzubeugen, fordert § 2 LasthandhabV vom Arbeitgeber, entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel einzusetzen, damit manuelle Lastenhandhabungen, die eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten und dabei insbesondere der Lendenwirbelsäule erwarten lassen, vermieden werden.
Darüber hinaus gilt aber auch die Verpflichtung für jeden Arbeitnehmer, alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, gefährdende Belastungen des Muskel-Skelett-Systems zu vermeiden. Bei Hebe- und Tragearbeiten sind z. B. geeignete Hebetechniken, angepasste Bewegungsabläufe oder sogar der Einsatz mehrerer Kollegen zum Heben einer Last entscheidend dafür, ob Überlastungen und Schädigungen des Muskel-Skelett-Systems entstehen oder nicht.
Hier können bereits einfache und praxisnahe Maßnahmen helfen, die Gefährdungen für Beschäftigte zu reduzieren. Nachstehend werden demzufolge einige Verhaltensweisen genannt, mit denen der Rücken aber auch die Gelenke geschützt werden können:
Richtiges Heben
- Dicht und frontal an die Last herantreten und die Füße hüftbreit auseinander stellen.
- Nur mäßig bücken und beim Bücken das Gesäß nach hinten schieben, zugleich etwas in die Hocke gehen (weniger als 90° Kniebeuge).
- Den Oberkörper gerade und soweit wie möglich aufrecht halten.
- Bei einer unbekannten Last diese zuerst vorsichtig fassen und ihr Gewicht prüfen!...