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Die Gewährung des Mobilitätszuschusses an junge Menschen steht im Ermessen der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hat abzuwägen, ob der Zuschuss geeignet ist, die Entscheidung für eine wohnortferne Ausbildung zu unterstützen. Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit am bisherigen Wohnort der jungen Menschen.

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