Rz. 36

Die Förderung wird durch einen Zuschuss erbracht. Die Höhe des Zuschusses wird durch die Agentur für Arbeit festgelegt.

 

Rz. 37

Dabei wird sich die Agentur für Arbeit auch an den Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers orientieren und die Gesamtkosten berücksichtigen. Der Zuschuss kann die Aufwendungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die Förderung kann sich auch auf eine Ersatzbeschaffung beziehen.

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