Rz. 9

Ursprünglich war die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bis zum Jahr 2022 befristet eingeführt worden. Der Koalitionsvertrag und die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordern eine Aufhebung der in § 32 Abs. 5 vorgesehenen Befristung (19/13399 S. 20). Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl. I S. 2135, BT-Drs. 19/13399 S. 4) hat der Gesetzgeber die Finanzierung ab dem Jahr 2023 auf 65 Mio. EUR festgesetzt und zugleich die Regelung entfristet. § 32 Abs. 5 sieht weiter einen Bericht der Bundesregierung an die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 30.6.2021 über die Einführung und Inanspruchnahme des Instrumentes vor.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge