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Die WfbM ist eine Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Für die behinderten Menschen, die trotz aller Hilfen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, bieten WfbM Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich und Arbeitsplätze. Die Leistungen in WfB setzen voraus, dass die WfbM nach den Regelungen der §§ 219 ff. und der ergänzenden Werkstättenverordnung vorläufig oder endgültig anerkannt sind (im Einzelnen § 225). Die Bundesagentur für Arbeit führt ein Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Voraussetzung für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen ist auch, dass der Behinderte werkstattfähig ist, d. h., er muss gemeinschaftsfähig und darf nicht erheblich pflegebedürftig sein. Die WfbM sollen allen Behinderten offen stehen, die voraussichtlich in der Lage sind, nach den Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.

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