Ziel technischer Schutzmaßnahmen ist es, die Gefahr an ihrem Entstehungsort zu beseitigen bzw. das Risiko für Unfall oder Gesundheitsschädigung zu verringern. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind dies z. B. Maßnahmen, um den Austritt gefährlicher Gase oder Dämpfe und den Hautkontakt mit gefährlichen Flüssigkeiten und Feststoffen zu vermeiden. Bei Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen können z. B. Absperrgitter, Fangnetze oder rutschhemmende Beläge wirksame technische Schutzmaßnahmen darstellen.

Mögliche technische Maßnahmen (vgl. auch TRGS 500):

  • geeignete Arbeitsmittel (Maschinen, technische Einrichtungen, usw.), Arbeitsmethoden und -verfahren;
  • Einschluss- bzw. Absaugvorrichtungen;
  • Lüftungsmaßnahmen: örtliche oder generelle Lüftung;
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung;
  • Brand- und Explosionsschutz;
  • Vorkehrungen zum Umweltschutz (z. B. Luftfilter, Gaswäscher, Auffangwannen, Abdichtungssysteme).

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