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Zusätzlich zum Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen zahlt der Bund im Jahr 2021 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds. Damit wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (§ 242a) in diesem Jahr stabilisiert. Wegen der anhaltenden COVID-19-Pandemie (Stand: 8.11.2021) sieht die Vorschrift weitere Bundeszuschüsse vor, die sowohl die Zusatzbeiträge stabilisieren, als auch die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld ausgleichen sollen.

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