Rz. 24
Die Grundpauschale und die risikoadjustierten Zu- und Abschläge decken die standardisierten Leistungsausgaben. Die standardisierten Leistungsausgaben bilden die durchschnittliche Kostenbelastung in der jeweiligen Risikogruppe ab.
Rz. 25
Standardisierte Leistungsausgaben sind die jährlichen Leistungsausgaben aller Krankenkassen (§ 4 RSAV) geteilt durch die Zahl der Versicherten (§ 1 Abs. 1 RSAV; Beitragsbedarf). Die Versicherten werden verschiedenen Risikogruppen zugeordnet.
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