Rz. 19

Organe der Stiftung sind

  • der Stiftungsvorstand,
  • der Stiftungsrat und
  • der wissenschaftliche Beirat.

Die Stiftungssatzung enthält eine entsprechende Regelung. Der Stiftungsvorstand ist das geschäftsführende Organ. Der Stiftungsrat ist das interne Kontrollorgan. Der Beirat hat eine ausschließlich beratende Funktion (BT-Drs. 20/5334 S. 16).

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