Rz. 19
Organe der Stiftung sind
- der Stiftungsvorstand,
- der Stiftungsrat und
- der wissenschaftliche Beirat.
Die Stiftungssatzung enthält eine entsprechende Regelung. Der Stiftungsvorstand ist das geschäftsführende Organ. Der Stiftungsrat ist das interne Kontrollorgan. Der Beirat hat eine ausschließlich beratende Funktion (BT-Drs. 20/5334 S. 16).
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