Rz. 2

Mittel der Liquiditätsreserve über der gesetzlich geregelten Mindesthöhe (§ 271 Abs. 2 Satz 3) des Jahres 2021 fließen im Jahr 2022 an den Gesundheitsfonds. Der Beitrag mindert die GKV-Finanzierungslücke im Jahr 2022.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge