Die persönlichen Verhältnisse bestimmen, welche Steuerklasse und welche Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, ob für die Lohnsteuerberechnung der Grundtarif oder der Splittingtarif für verheiratete Arbeitnehmer zugrunde zu legen ist.
Steuerklassen und Freibeträge 2024
Die folgende Tabelle gibt für die jeweilige Steuerklasse an, welche Freibeträge (in EUR) in den entsprechenden Lohnsteuertarif 2024 eingearbeitet sind.[1]
Steuerklassen | I | II | III | IV | V | VI |
---|---|---|---|---|---|---|
Grundfreibetrag | 11.604 | 11.604 | 23.208 | 11.604 | 0 | 0 |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 | 1.230 | 1.230 | 1.230 | 1.230 | 0 |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 | 36 | 36 | 36 | 36 | 0 |
Vorsorgepauschale | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | 0 | 4.260 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Vorsorgepauschale wird bei allen Steuerklassen berücksichtigt. Die Höhe der Vorsorgepauschale hängt von der Höhe des Arbeitslohns ab. Bei privat versicherten Arbeitnehmern außerdem davon, welche Beiträge (ggf. auch Zusatzbeiträge) zur Krankenversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung für die Basisversorgung tatsächlich zu zahlen sind.
Anhebung des Grundfreibetrags erwartet
Der Grundfreibetrag soll nochmals für 2024 erhöht werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
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