Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
Die Tabelle gibt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge einen schnellen Überblick, welche Beträge (Höchstbeträge, Freibeträge oder Pauschbeträge) sich zum Jahreswechsel ändern. Sie sehen sowohl die Werte für 2025, als auch die von 2024.
2025 Euro | 2024 Euro | |
Altersentlastungsbetrag (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)
| 627 | 646 |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 | 1.230 |
Ausbildungsfreibetrag | 1.200 | 1.200 |
Betriebliche Altersversorgung Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten
| 7.728
3.864 | 7.248
2.718 |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) | 4.260 | 4.260 |
Grundfreibetrag | 11.784 (Betrag soll laut Bundesregierung im Veranlagungszeitraum 2025 ggf. rückwirkend erhöht werden) | 11.784 (Dieser Grundfreibetrag ist in der Entgeltabrechnung nur für Dezember 2024 anzuwenden; für Januar bis November 2024 galt anders als im Veranlagungsverfahren ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro) |
Homeoffice
| 6 1.260 | 6 1.260 |
Kinderfreibetrag
| 3.306 (Betrag soll laut Bundesregierung im Veranlagungszeitraum 2025 ggf. rückwirkend erhöht werden) 9.540 (Betrag soll laut Bundesregierung im Veranlagungszeitraum 2025 ggf. rückwirkend erhöht werden) | 3.306 (Dieser Kinderfreibetrag war in der Entgeltabrechnung nur für Dezember 2024 anzuwenden; für Januar bis November 2024 galt anders als im Veranlagungsverfahren ein Kinderfreibetrag von 3.192 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 6.384 Euro.) 9.540 |
Sachbezugswerte Unterkunft (pro Monat) Mahlzeiten (pro Tag)
| 313 2,30 | 278 2,17 |
Solidaritätszuschlag, Nullzone
| 18.130 (Betrag soll laut Bundesregierung im Veranlagungszeitraum 2025 ggf. rückwirkend erhöht werden) 36.260 (Betrag soll laut Bundesregierung im Veranlagungszeitraum 2025 ggf. rückwirkend erhöht werden) | 18.130 36.260 |
Veranlagungspflichtgrenze bei Eintragung eines Freibetrages in den ELStAM (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)
Hinweis: Neuer Gesetzestext seit 2023 "Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Satz 1)"; bei Ehegatten "Summe aus dem doppelten Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem doppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag". | 13.050 (Betrag soll laut Bundesregierung im Veranlagungszeitraum 2025 ggf. rückwirkend erhöht werden)
| 13.050 24.870 |
Versorgungsfreibetrag (Änderung durch laufende Gesetzgebung vorgesehen)
| 990 297
| 1.020
|
Die komplette Übersicht über die lohn- und einkommensteuerlichen Werte finden Sie hier.
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Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
38.3001
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Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
8.3086
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Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
1.915
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Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
666
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Jahressonderzahlung kann gepfändet werden
627
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Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
554
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Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
377
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Jährliche Sonderzahlung ist nicht von Pfändungsschutz umfasst
368
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Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
366
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Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro
304
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Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
28.11.20246
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Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim
28.11.2024
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Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
13.11.20241
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Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD
16.09.2024
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Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe
11.07.2024
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Wann liegt eine korrigierende Rückgruppierung vor?
06.06.2024
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Entschuldigtes Fehlen trotz fehlender Entschuldigung
02.05.2024
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Mehrleistungen aus Unfallkasse sind nicht auf Hinterbliebenenversorgung anzurechnen
12.04.2024
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Reform der Besoldung der Bundesbeamten verzögert sich
21.03.2024
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Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
06.03.2024