In der Praxis gibt es verschiedene Anwendungsfälle, bei denen das SV-Meldeportal zur Erstellung und Entgegennahme von Meldungen genutzt werden kann.
Entgeltabrechnung ohne Meldemodul
Das SV-Meldeportal kann von Arbeitgebern genutzt werden, die ein Entgeltabrechnungsprogramm ohne Meldemodul einsetzen. Die Berechnungen zur Ermittlung der Arbeitsentgelte sowie der Sozialversicherungs- und Steueranteile werden durch das Entgeltabrechnungsprogramm vorgenommen. Der elektronische Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern wird in solchen Anwendungskonstellationen durch das SV-Meldeportal abgedeckt.
Meldungen außerhalb der Rückrechnungstiefe
Für Arbeitgeber, die über ein Entgeltabrechnungsprogramm mit Meldemodul verfügen, ergeben sich ebenfalls praktische Anwendungsfälle für das SV-Meldeportal. Sofern Meldungen, Beitragsnachweise, Anträge oder Bescheinigungen für Zeiträume außerhalb der Rückrechnungstiefe des Entgeltabrechnungsprogramms abgegeben werden müssen (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung), können diese mit dem SV-Meldeportal erstellt werden.
Ausländische Arbeitgeber und Selbstständige
Ausländische Arbeitgeber, Selbstständige und Beschäftigte können das SV-Meldeportal nutzen, um bei Auslandseinsätzen die A1-Bescheinigung zu beantragen und abzurufen.
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