Informationen über diesen Tarifvertrag
TV Ausbildungsvergütungen, Maler- u. Lackiererhandwerk, Saarland, 01.03.2003 (AVE-Anfang: 01.03.2003; AVE-Ende: 31.07.2003)
Nummer: 14202.047
Klassifizierung: TV Ausbildungsvergütungen
Fachbereich: Maler- u. Lackiererhandwerk
Tarifgebiet: Saarland
Geltungsbereich: Auszubildende
Datum: 01. März 2003
Vorgänger: 14202.044
Nachfolger: 14202.049
AVE
AVE Anfang 01. März 2003
AVE Ende 31. Juli 2003
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 209 vom 08. November 2003
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Maler- und Lackiererhandwerk
vom 15. Oktober 2003
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Saarlandes die nachstehenden Tarifverträge, nämlich
b) |
der Tarifvertrag über Ausbildungsvergütung für Lehrlinge (Auszubildende) einschließlich Arbeitszeitregelung vom 1. März 2003 |
für das Maler- und Lackiererhandwerk im Saarland
nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit Wirkung vom 1. März 2003 für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Tarifverträge sind mit dem 31. Juli 2003 bereits außer Kraft getreten.
Unterzeichnet:
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
Tarifvertrag 2003 über Ausbildungsvergütungen für Lehrlinge (Auszubildende) im Maler- und Lackiererhandwerk des Saarlandes
vom 1. März 2003
Zwischen der
Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes
Konrad-Zuse-Str. 4, 66115 Saarbrücken
und der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand,
Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main
wird für das Maler- und Lackiererhandwerk des Saarlandes folgender Tarifvertrag abgeschlossen
§ 1 Geltungsbereich
- Räumlich: Das Gebiet des Saarlandes.
- Fachlich: Alle Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen des Maler- und Lackiererhandwerks sowie selbständige Betriebsabteilungen in fachfremden Betrieben.
- Persönlich: Alle Lehrlinge (Auszubildende), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben bzw. versicherungsfrei sind.
§ 2 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, ausschließlich der Pausen, beträgt 39 Stunden.
§ 3 Ausbildungsvergütungen
Die Vergütungen für Auszubildende betragen ab 1. März 2003 bis 31. Juli 2004:
|
Euro |
im 1. Ausbildungsjahr |
393,00 |
im 2. Ausbildungsjahr |
430,00 |
im 3. Ausbildungsjahr |
555,50 |
- Der Auszubildende kann vom Arbeitgeber einseitig die befristete Kürzung seiner tariflichen Vergütung verlangen, wenn dadurch für den Auszubildenden direkte oder indirekte materielle Einbußen aufgrund anderer, z. B. gesetzlicher, Regelung vermieden werden können.
§ 4 Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. März 2003 in Kraft. Er kann mit 2-monatiger Frist, erstmals zum 31.7.2003, gekündigt werden.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nach Aufkündigung des Vertrages unverzüglich in Verhandlungen einzutreten.
Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit darüber, für diesen Tarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen.