Die Berufsausbildungsbeihilfe wird bei betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gezahlt. Grundvoraussetzung ist, dass der Auszubildende außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt und die Ausbildungsstätte nicht in angemessener Zeit erreichen kann. Ausnahmen von dieser Voraussetzung gelten, wenn die Auszubildenden

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • verheiratet sind,
  • mit mindestens einem Kind zusammenleben oder
  • aus schwerwiegenden Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können.

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