Rz. 20

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung, LasthandhabV) enthält in Umsetzung einer entsprechenden europäischen Richtlinie Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei manuellen Lastenhandhabungen (Heben, Tragen, Ziehen, Schieben), die eine Gefährdung für die Beschäftigten, besonders der Lendenwirbelsäule, mit sich bringen. Grundsätzlich sind die Arbeitgeber gehalten, solche Lastenhandhabungen durch organisatorische oder technische Maßnahmen zu vermeiden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge