Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft des Fürstentums Liechtenstein bezüglich des am 17. November 2011 in Berlin unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet, folgenden Vorschlag zur Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten des Abkommens zu machen:
3. |
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb: Statt "oder deren bevollmächtigten Vertreter;" heißt es korrekt "oder deren bevollmächtigter Vertreter."; |
10. |
Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe b: Statt "durch sein innerstaatliches Recht jedoch daran gehindert ist;" heißt es korrekt "durch sein innerstaatliches Recht jedoch daran gehindert ist."; |
12. |
Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe c: Statt "je nach dem, welcher dieser beiden Zeitpunkte später eintritt" heißt es korrekt "je nachdem, welcher dieser beiden Zeitpunkte später eintritt"; |
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