Die beitragsrechtliche Behandlung folgt der steuerrechtlichen Beurteilung. Demnach sind die Gewinne aus Verlosungen für Arbeitnehmer nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie lohnsteuerfrei sind.[1] Unterliegen die Gewinne der Lohnsteuerpflicht, sind sie auch beitragspflichtig.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen