4. |
Eine Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a genannten Schutzgüter. Die Darstellung der Auswirkungen auf die in § 1a genannten Schutzgüter soll den Umweltschutzzielen Rechnung tragen, die nach den Rechtsvorschriften, einschließlich verbindlicher planerischer Vorgaben, maßgebend sind für die Entscheidung über die Zulassung des UVP-pflichtigen Vorhabens. Die Darstellung soll sich auf die Art der Auswirkungen auf die in § 1a genannten Schutzgüter nach Buchstabe a erstrecken. Anzugeben sind jeweils die Art, in der Schutzgüter betroffen sind nach Buchstabe b, und die Ursachen der Auswirkungen nach Buchstabe c.
a) |
Art der Auswirkungen auf die in § 1a genannten Schutzgüter Die Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen auf die in § 1a genannten Schutzgüter soll sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden, positiven und negativen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens erstrecken. |
b) |
Art, in der Schutzgüter betroffen sind Bei der Angabe, in welcher Hinsicht die Schutzgüter von den Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens betroffen sein können, sind in Bezug auf die nachfolgenden Schutzgüter insbesondere folgende Auswirkungen zu berücksichtigen:
Schutzgut (Auswahl) |
mögliche Art der Betroffenheit |
Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit |
Auswirkungen sowohl auf einzelne Menschen als auch auf die Bevölkerung |
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt |
Auswirkungen auf Flora und Fauna |
Fläche |
Flächenverbrauch |
Boden |
Veränderung der organischen Substanz, Bodenerosion, Bodenverdichtung, Bodenversiegelung |
Wasser |
hydromorphologische Veränderungen, Veränderungen von Quantität oder Qualität des Wassers |
Luft |
Luftverunreinigungen |
Klima |
Veränderungen des Klimas, z. B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort |
Kulturelles Erbe |
Auswirkungen auf historisch, architektonisch oder archäologisch bedeutende Stätten und Bauwerke und auf Kulturlandschaften. |
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c) |
Mögliche Ursachen der Auswirkungen auf die in § 1a genannten Schutzgüter Bei der Beschreibung der Umstände, die zu erheblichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a genannten Schutzgüter führen können, sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
aa) |
die Durchführung baulicher Maßnahmen, einschließlich der Abrissarbeiten, soweit relevant, sowie die physische Anwesenheit der errichteten Anlagen oder Bauwerke, |
bb) |
verwendete Techniken und eingesetzte Stoffe, |
cc) |
die Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt und, soweit möglich, jeweils auch die nachhaltige Verfügbarkeit der betroffenen Ressource, |
dd) |
Emissionen und Belästigungen sowie Verwertung oder Beseitigung von Abfällen, |
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